Gesetzlich verboten: Die Vornamen sind in Deutschland nicht erlaubt
Die Auswahl an Namen ist groß. Doch es gibt ein paar Ausnahmen, wie du dein Kind wirklich nicht nennen solltest – denn das ist verboten.

Die Wahl eines Vornamens für ein Kind ist für viele Eltern ein bedeutungsvoller und emotionaler Moment. Doch nicht jeder Name, der gefällt, darf auch tatsächlich vergeben werden. In Deutschland unterliegt die Namensgebung bestimmten gesetzlichen Vorgaben – und einige Vornamen sind sogar ausdrücklich verboten.
Wir sagen dir, welche ...

Rechtliche Grundlagen der Namensgebung
Die strengen Regeln zur Namensgebung in Deutschland basieren nicht auf einem einzelnen spezifischen Gesetz, sondern auf einer Mischung aus Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und dem Grundsatz des Kindeswohls. Das „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB) enthält zwar keine konkreten Vorgaben für die Wahl von Vornamen, jedoch haben Gerichte über die Jahre klare Richtlinien entwickelt. Zentral ist dabei §1626 BGB, der die elterliche Sorge regelt und implizit die Verpflichtung enthält, bei der Namensgebung das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Die Standesbeamt*innen fungieren als erste Prüfinstanz und können Namen ablehnen, wenn sie gegen diese Grundsätze verstoßen. Eine offizielle Liste mit verbotenen Namen gibt es nicht, jeder Name, der nicht offiziell im Namensregister eingetragen ist, muss beantragt und genehmigt werden.
Doch welche Namen wurden verboten?

#1 „Satan“
Der Vorname „Satan“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Grund dafür ist die negative Konnotation des Namens, der im Christentum und vielen anderen Religionen mit dem Teufel und dem Bösen assoziiert wird. Eine solche Namensgebung könnte das Kindeswohl gefährden, da das Kind mit Ablehnung, Spott oder Diskriminierung konfrontiert werden könnte. Standesämter lehnen daher Anträge auf diesen Vornamen konsequent ab.
Ähnlich ist es bei dem Namen ...

#2 „Lucifer“
Auch der Vorname „Lucifer“ ist in Deutschland in der Regel nicht zulässig. Ein Elternpaar aus Kassel scheiterte mit dem Versuch, diesen Namen beim Standesamt eintragen zu lassen. Zwar bedeutet „Lucifer“ ursprünglich „Lichtträger“ und hatte in der Antike eine positive Konnotation, doch heute wird der Name ebenfalls stark mit dem Teufel assoziiert. Die Bedeutung kann dem Kind im Alltag schaden. Aus diesem Grund lehnen deutsche Behörden den Namen meist zum Schutz des Kindeswohls ab.
Kommen wir zum nächsten Namen ...

#3 „Agfa“
Der Vorname „Agfa“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Grund dafür ist, dass es sich hierbei um einen geschützten Markennamen handelt – bekannt durch das ehemalige Foto- und Kameratechnikunternehmen. Nach deutschem Namensrecht dürfen Kinder keine Namen erhalten, die eindeutig mit Marken oder Firmen verwechselt werden können. Solche Namen könnten nicht nur juristische Probleme verursachen, sondern auch zu Irritationen im Alltag führen.
Auch der nächste Name kann irritierend sein ...

#4 „Zecke“
Der Vorname „Zecke“ ist in Deutschland nicht zulässig. Der Begriff bezeichnet auf der einen Seite blutsaugenden Parasit und wird zudem im umgangssprachlichen Gebrauch oft abwertend verwendet – etwa als eine Art Schimpfwort im politischen Kontext. Ein solcher Name kann so dem Kind erheblichen sozialen Schaden zufügen. Laut deutschem Namensrecht muss ein Vorname das Kindeswohl wahren und darf das Kind nicht lächerlich machen oder stigmatisieren.
Machen wir weiter ...

#5 „Schroeder“
Der Vorname „Schroeder“ wurde in Deutschland abgelehnt, da es sich dabei eindeutig um einen Nachnamen handelt. Nach deutschem Namensrecht dürfen Nachnamen nur dann als Vornamen verwendet werden, wenn sie im Sprachgebrauch bereits als solche etabliert sind – wie etwa bei „Schiller“ oder „Keller“ in Einzelfällen. Bei „Schroeder“ fehlt die gängige Vornamenspraxis.
Blut scheint bei Eltern irgendwie ein Ding zu sein ...

#6 „Dracula“
Der Vorname „Dracula“ ist in Deutschland ebenfalls nicht erlaubt. Der Name ist untrennbar mit der literarischen Figur des blutrünstigen Vampirs aus Bram Stokers Roman verbunden und ruft somit Assoziationen mit Gewalt, Horror und dem Übernatürlichen hervor. So eine Namensgebung gilt als potenziell belastend für das Kind, da sie Spott, Ablehnung oder Angst auslösen könnte. Zum Schutz des Kindeswohls lehnen deutsche Standesämter daher den Namen „Dracula“ ab – trotz seiner historischen Herkunft als Adelsname in Rumänien.
Wir machen weiter ...

#7 „Holunda“
Auch der Vorname Holunda, abgeleitet von der Holunderpflanze, ist in Deutschland tatsächlich nicht zugelassen. Laut deutscher Rechtsprechung handelt es sich dabei um ein zu alltäglich gebrauchtes Wort, das nicht als Personenname geeignet ist. Namen müssen eindeutig als Vornamen erkennbar sein und dürfen nicht aus Begriffen des allgemeinen Sprachgebrauchs bestehen. Zudem könnte „Holunda“ durch seine Nähe zu einem Pflanzennamen verspottet oder nicht ernst genommen werden.
Wie sieht es bei dem nächsten Namen aus?

#8 „Atomfried“
Der Name setzt sich aus den Wörtern „Atom“ und „Fried“ (Kurzform von Friedrich) zusammen und entstand vermutlich in Zeiten der Atomkraftdebatten. Dennoch wird er abgelehnt, da er stark politisch und ideologisch aufgeladen ist und dadurch das Kindeswohl gefährden könnte. Zudem wirkt die Wortkombination ungewöhnlich und potenziell lächerlich. Fun Fact: Solarfried ist in Deutschland als Vorname aber tatsächlich erlaubt.
Auch der ist verboten ...

#9 „Sonne“
Laut deutschem Namensrecht müssen Vornamen eine klare Identität und Geschlechtszuordnung ermöglichen. „Sonne“ wird als ein zu allgemeiner Begriff aus der Natur angesehen, der als Vorname nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Zudem könnte der Name als zu exotisch oder unpassend wahrgenommen werden, da er stark mit einem alltäglichen Wort in Verbindung steht.
Dass der nächste Name überhaupt in Betracht gezogen wird ...

#10 „Superman“
Der Vorname „Superman“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Name ist untrennbar mit der berühmten Comicfigur aus den DC Comics verbunden. Aufgrund der starken Assoziation mit einer fiktiven, ikonischen Figur wird er als unangemessen und unrealistisch für ein Kind angesehen. Zudem könnte der Name zu Spott oder unrealistischen Erwartungen führen. Deswegen ist er verboten, da er das Kindeswohl gefährden könnte und der Name in der Gesellschaft nicht wirklich akzeptiert wird.
Auch der nächste Name ist sehr speziell ...

#11 „Lamborghini“
Der Name „Lamborghini“ ist untrennbar mit der italienischen Luxusautomarke verbunden und wird daher als markenrechtlich geschützter Begriff angesehen. Nach deutschem Namensrecht dürfen keine Markennamen als Vornamen vergeben werden, um Verwechslungen oder den Eindruck einer Werbemaßnahme zu vermeiden. Zudem könnte der Name als unpassend oder übertrieben wahrgenommen werden und dem Kind unnötige Aufmerksamkeit oder Spott einbringen.
Naja, es wird auf jeden Fall noch besser ...

#12 „Stone“
Auch der Vorname „Stone“ ist in Deutschland nicht zulässig. Als englisches Wort für „Stein“ und auch als Begriff, der häufig in der Popkultur und bei bekannten Persönlichkeiten vorkommt, wird der Name als unpassend und zu neutral betrachtet. Laut deutschem Namensrecht sollen Vornamen eindeutig als solche erkennbar sein und keine zu allgemeinen Begriffe darstellen. Außerdem könnte er als ungewöhnlich oder unangemessen wahrgenommen werden. Es soll ja keine Probleme im sozialen Umfeld geben.
Wie sieht es mit dem Namen auf der nächsten Seite aus?

#13 „Tom Tom“
Der Vorname „Tom Tom“ setzt sich aus zwei sehr gebräuchlichen Vornamen zusammen, die jedoch in dieser Kombination als unüblich und potenziell verwirrend angesehen werden. Laut deutschem Namensrecht müssen Vornamen eindeutig und nicht zu repetitiv oder verwirrend sein. Zudem könnte die doppelte Verwendung des gleichen Namens als eher unpassend empfunden werden und das Kind im Alltag in unangenehme Situationen bringen, etwa bei der Unterscheidung zwischen Vor- und Nachnamen.
Die Eltern waren echte Fans ...

#14 „Verleihnix“
Der Vorname „Verleihnix“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Name stammt aus der bekannten Comicreihe „Asterix“ und ist eine Figur aus dem Dorf der Gallier. Da der Name stark mit der fiktiven Welt und der Humoristik der Comics verbunden ist, wird er als unpassend für ein echtes Kind betrachtet. Außerdem muss man auch wirklich sagen, dass das Kind wahrscheinlich in der Schule nicht sehr ernst genommen werden würde.
Und noch einmal große Fans ...

#15 „Borussia“
Der Vorname „Borussia“ ist in Deutschland nicht zulässig. Der Name ist definitiv mit verschiedenen deutschen Fußballvereinen, insbesondere Borussia Dortmund, verbunden. Standesämter lehnen daher die Vergabe des Namens ab, da er einfach stark mit der Marke des Vereins assoziiert wird. Es ist aber interessant, dass der Name „Alemannia“, ebenfalls ein Begriff aus dem Fußballkontext, als Vorname beispielsweise im Nachbarland Österreich aber erlaubt ist.
Kommen wir zum nächsten Namen ...

#16 „Traktora“
Er erinnert an das Wort „Traktor“, ein landwirtschaftliches Fahrzeug, und wird deswegen als unpassend für ein Kind betrachtet. Laut deutschem Namensrecht müssen Vornamen nämlich eine klare Identität und geschützte Bedeutung haben, die nicht mit alltäglichen Gegenständen oder Begriffen aus der Maschinenwelt assoziiert werden. Ein Name wie „Traktora“ könnte das Kind der Lächerlichkeit oder unangemessenen Vergleichen aussetzen.
Ähnlich wie der Name auf der nächsten Seite ...

#17 „Vespa“
Der Vorname „Vespa“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Er ist bekannt durch die italienische Rollermarke und wird dementsprechend dann als markenrechtlich geschützter Begriff angesehen. Nach deutschem Namensrecht dürfen Markennamen nicht als Vornamen verwendet werden, um Verwechslungen oder eine kommerzielle Verbindung zu vermeiden. „Vespa“ ist außerdem sehr mit dem Produkt verbunden, was den Namen unpassend macht.
Der nächste Name ist ziemlich absurd ...

#18 „Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus“
In Deutschland sind in der Regel bis zu sieben Vornamen erlaubt – aber nur, wenn sie zu den „normal klingenden“ Namen gehören, die oft verwendet werden. Ein Name wie „Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus“ fällt natürlich nicht in diese Kategorie. Ein Gericht hat diesen Vornamen deshalb vor einigen Jahren abgelehnt, da er viel zu ungewöhnlich und lang war. Solche Namen könnten das Kind im Alltag eher belasten und sind daher nicht zulässig.
Machen wir weiter ...

#19 „Waldmeister“
Obwohl der Name an eine Pflanzenart erinnert, die in vielen Regionen bekannt ist, gilt er als zu ungewöhnlich und wird oft mit einem Kräutergetränk oder Süßwaren in Verbindung gebracht. Nach deutschem Namensrecht müssen Vornamen gängig und passend sein, um das Kindeswohl zu schützen. Ein Paar wollte den Namen einmal sogar wirklich durchsetzen und gab erst auf, nachdem auch das Oberlandesgericht sein Nein zur Namenswahl gegeben hatte.
Wie findest du den Namen auf der nächsten Seite?

#20 „Lenin“
Der Name ist untrennbar mit Wladimir Lenin, dem führenden Kopf der russischen Revolution, verbunden. Aufgrund seiner starken politischen und historischen Bedeutung kann der Name als problematisch angesehen werden, da er oft mit einer bestimmten Ideologie und politischen Strömung assoziiert wird.
Wie man auf den Namen kommt, ist auch noch nicht so ganz klar ...

#21 „Joghurt“
Der Vorname „Joghurt“ ist in Deutschland verboten. Wahrscheinlich ahnst du es schon! Er ist untrennbar mit dem gleichnamigen Lebensmittel verbunden und wird deshalb als unpassend für ein Kind angesehen. Ein Name wie „Joghurt“ könnte als ungewöhnlich und potenziell spöttisch wahrgenommen werden, was das Kindeswohl gefährden könnte. Das macht auch irgendwie Sinn.
Wir haben noch einige Namen für dich ...

#22 „Rosenherz“
Auch der Vorname „Rosenherz“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Name klingt zwar poetisch, wird jedoch als zu fantasievoll und unüblich für ein Kind angesehen. Vornamen müssen klare, allgemein akzeptierte Identitäten haben und dürfen nicht zu außergewöhnlich oder kreativ sein. „Rosenherz“ könnte als zu romantisch oder unrealistisch wahrgenommen werden, was das Kind im sozialen Umfeld belasten könnte.
Auch er ist sehr, naja, besonders ...

#23 „Whiskey“
Der Name „Whiskey“ ist in Deutschland nicht zulässig. Obwohl der Name eine gewisse Einzigartigkeit aufweist, ist er mit einem alkoholischen Getränk verbunden, was für Kinder eher problematisch ist. In Deutschland dürfen Vornamen auch keine direkten Assoziationen zu Alkohol oder anderen in diesem Zusammenhang als unangebracht geltenden Produkten aufweisen. Ein solcher Name könnte im Alltag für das Kind negative Reaktionen hervorrufen und ist daher nach deutschem Namensrecht nicht erlaubt.
Auch der Name ist verboten ...

#24 „Thanatos“
Der Name „Thanatos“ ist in Deutschland nicht gestattet. In der griechischen Mythologie steht „Thanatos“ für den Tod, was ihn zu einem sehr belasteten und düsteren Namen macht. Da Vornamen in Deutschland nicht nur eine persönliche Bedeutung haben, sondern auch in der Gesellschaft akzeptiert werden müssen, wird ein Name wie „Thanatos“ als unangemessen angesehen. Es könnte negative Assoziationen oder Missverständnisse erzeugen und wird deshalb abgelehnt.
Anstoßen?

#25 „Bierstübl“
Der Vorname „Bierstübl“ ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Begriff erinnert an ein traditionelles bayerisches Wirtshaus oder eine Kneipe, was den Namen stark mit Alkohol und einem bestimmten sozialen Umfeld verknüpft. Ein Name wie „Bierstübl“ könnte definitiv als ziemlich unpassend und unangemessen empfunden werden.
Hattest du schon einmal die Idee, deinem Kind den Namen zu geben? Du findest ihn auf der nächsten Seite ...

#26 „Excalibur“
Der Name „Excalibur“ ist nicht zugelassen. Als legendäres Schwert von König Artus ist „Excalibur“ fest mit der Mythologie und Fantasyliteratur verbunden. Obwohl der Klang imposant wirkt, gilt der Name laut deutschem Namensrecht als zu außergewöhnlich und nicht als vornamegeeignet. Namen sollen eine klare Personenzuordnung ermöglichen und das Kindeswohl berücksichtigen. Ein mythischer Gegenstand als Vorname wird dabei als zu befremdlich oder theatralisch empfunden.
Ein paar Namen haben wir noch ...

#27 „Grammophon“
Das Wort „Grammophon“ bezeichnet ein historisches Abspielgerät für Schallplatten und ist klar als Objektbezeichnung erkennbar. Nach deutschem Namensrecht müssen Vornamen nämlich eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen dementsprechend nicht mit Gegenständen des Alltags verwechselt werden können. Ein Name wie „Grammophon“ wirkt eher kurios als persönlich und könnte beim Kind zu Spott oder Missverständnissen führen.
Wie stehst du zu dem Namen auf der nächsten Seite?

#28 „Lord“
Als Adelstitel aus dem britischen Rangsystem wird dieser Begriff nicht als geeigneter Vorname angesehen. Nach deutschem Namensrecht dürfen Vornamen keine Titel oder Funktionsbezeichnungen enthalten, die dem Kind eine besondere gesellschaftliche Stellung zuschreiben könnten. Die Verwendung von „Lord“ als Vorname könnte zu Missverständnissen führen und dem Kind eine Position oder Autorität suggerieren, die es nicht besitzt. In Deutschland, wo Adelstitel seit der Weimarer Verfassung nur noch als Teil des Familiennamens geführt werden dürfen, wird besonders streng darauf geachtet, dass keine neuen titelähnlichen Namen entstehen.
Von Adelstiteln wenden wir uns nun einem weiteren problematischen Namensbereich zu – bekannten Luxusmarken ...

#29 „Gucci“
„Gucci“ als Vorname ist in Deutschland nicht erlaubt – und das aus gutem Grund. Der Name gehört zu einer weltbekannten Luxusmodemarke und ist damit urheberrechtlich sowie markenrechtlich geschützt. Abgesehen davon wird ein Kind mit einem solch stark konsumorientierten Namen schnell mit Oberflächlichkeit oder Statusdenken in Verbindung gebracht. Damit fehlt dem Namen die nötige persönliche Ernsthaftigkeit.
Und wie sieht es damit aus?

#30 „Junge“
Zwar handelt es sich beim Namen „Junge“ um ein alltägliches Wort – gerade deshalb ist es aber dann doch als Vorname ungeeignet. Der Begriff beschreibt schlicht das männliche Geschlecht und ist dadurch viel zu allgemein, um als individuelle Namensgebung zu gelten. Im Alltag könnte es zu ständigen Missverständnissen oder Witzen kommen („Wie heißt der Junge?“ – „Junge“).
Auch Verniedlichungen sind eher schwierig ...

#31 „Puppe“
Der Name „Puppe“ wird in Deutschland nicht als Vorname zugelassen. Zwar mag der Begriff für viele niedlich oder liebevoll klingen, doch genau darin liegt das Problem: „Puppe“ ist ein geläufiges Wort für ein Spielzeug – nicht für eine Person. Als Vorname fehlt ihm die nötige Ernsthaftigkeit und Unverwechselbarkeit. Zudem könnte ein Kind mit diesem Namen schnell zum Ziel von Spott oder Verniedlichung werden.
Wer wollte sein Kind nicht einmal so nennen?

#32 „McDonald“
Der Name „McDonald“ ist weltweit untrennbar mit der bekannten Fast-Food-Kette verbunden und gilt daher als markenrechtlich geschützt. Darüber hinaus trägt er eine starke kommerzielle Prägung, was ihn als persönlichen Vornamen ungeeignet macht. Auch wenn er klanglich wie ein Nachname wirken mag, fehlt ihm im deutschen Kontext die notwendige Neutralität und Ernsthaftigkeit für die Eintragung als Vorname.
Der nächste Name ist wirklich ziemlich experimentell ...

#33 „Megwanipiu“
Der Name „Megwanipiu“ ist in Deutschland nicht zugelassen. Er wurde abgelehnt, da er als zu ungewöhnlich und nicht als Vorname geeignet angesehen wurde. Laut deutschem Namensrecht müssen Vornamen eine klare Identität haben und im Alltag funktional sein. Namen, die zu abstrakt oder schwer verständlich sind, können das Kindeswohl gefährden, da sie zu Spott oder Missverständnissen führen könnten. „Megwanipiu“ erfüllt diese Kriterien nicht, da er keine etablierte Bedeutung oder kulturelle Verankerung hat.
Ein paar Namen gibt es noch ...

#34 „Pain“
„Pain“ erinnert stark an das englische Wort für „Schmerz“ und hat daher eine negative Bedeutung. Laut deutschem Namensrecht müssen Vornamen positive Assoziationen hervorrufen und dürfen das Kindeswohl nicht gefährden. Ein Name wie „Pain“ könnte im Alltag zu unangenehmen Reaktionen oder Spott führen, was das Kind emotional belasten könnte.
Machen wir mal weiter mit einem Namen auf der nächsten Seite ...

#35 „Jürgenson“
Der Name „Jürgenson“ ist in Deutschland nicht zulässig. Obwohl er wie ein traditioneller Nachname klingt, erfüllt er nicht die Anforderungen an einen Vorname.. „Jürgenson“ könnte als zu konstruiert und unüblich angesehen werden, da er nicht zu den gängigen und anerkannten Vornamen gehört. Aus diesem Grund lehnen Standesämter den Namen ab, um sicherzustellen, dass der Name des Kindes eindeutig und sozial verträglich ist.
Noch ein Name, der eher als Kosename durchgehen würde ...

#36 „Puhbert“
„Puhbert“ klingt zwar ungewöhnlich, hat jedoch keine klare Bedeutung oder kulturelle Verbindung, die ihn als Vornamen geeignet erscheinen lässt. Laut Recht müssen Vornamen eine gewisse Akzeptanz in der Gesellschaft haben und dürfen keine negativen Assoziationen hervorrufen. „Puhbert“ könnte als zu kurios oder verwirrend wahrgenommen werden. Daher lehnen viele Standesämter den Namen auch immer wieder ab, um zu vermeiden, dass das Kind durch seinen Namen in unangemessene Situationen geraten könnte.
Was sollen wir noch sagen ...

#37 „Hummer“
Obwohl der Name an das bekannte Meeresfruchtgericht erinnert, wird er als unpassend für ein Kind angesehen. Vornamen sollen eine positive und individuelle Identität vermitteln, jedoch kann ein Name wie „Hummer“ eher mit einem Lebensmittel oder einem Tier assoziiert werden, was ihn als wenig ernsthaft erscheinen lässt. Darüber hinaus könnte der Name im Alltag zu unangemessenem Spott führen.
Es gab ein paar Einzelfälle, die tatsächlich erfolgreich waren ...

Erfolgreiche Namensstreitfälle
Nicht jede Ablehnung eines ungewöhnlichen Vornamens durch das Standesamt ist endgültig. Immer wieder ziehen Eltern vor Gericht und erkämpfen sich das Recht, ihr Kind nach ihren Vorstellungen zu benennen. Ein berühmtes Beispiel ist der Name „Störtebeker“, der zunächst abgelehnt wurde, da er mit dem berüchtigten Seeräuber Klaus Störtebeker assoziiert wird. Nach einem Rechtsstreit entschied das Gericht jedoch, dass der Name als Zweitname akzeptabel sei. Auch der Name „Borussia“ wurde in einem Fall als Zweitname genehmigt, obwohl er als Erstname weiterhin abgelehnt wird. Der Name „Kiran“ wurde für ein Mädchen zunächst nicht akzeptiert, da er in Deutschland traditionell männlich konnotiert ist, doch die Eltern konnten nachweisen, dass der Name in Indien für beide Geschlechter verwendet wird, und erhielten schließlich Recht.