11 Fakten, die jeder über Abtreibungen wissen sollte

Meistens wissen wir zu wenig über das Thema – das muss sich ändern! Die 11 Fakten kennen die wenigsten über Abtreibungen

In der Gesellschaft wird häufig über Abtreibungen geredet, dafür sollte man bestimmte Grundlagen kennen.
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Zu Abtreibungen hat jeder eine Meinung, aber nur die wenigsten kennen grundlegende Fakten dazu

Das Thema Abtreibung kann in den meisten Kreisen nicht diskutiert werden, ohne dass es emotional wird. Dass das Thema unterschiedliche Meinungen hervorruft, ist bekannt. Allerdings sollten Diskussionspartner:innen 11 wichtige Fakten über Abtreibungen wissen, damit eine fundierter Gedankenaustausch stattfinden kann.

Abtreibungen sind zwar in der öffentlichen Diskussion, bleiben aber ironischerweise trotzdem ein Tabu. Frauen, die abgetrieben haben, sprechen immer noch nur selten darüber, auch nicht mit engen Freunden oder Verwandten – häufig aus Angst, für ihre Entscheidung verurteilt zu werden.

Auf den nächsten Seiten erfährst du die 11 wichtigsten Dinge, die du zum Thema wissen musst.

Der Paragraph § 218 StGB regelt das Abtreibungsrecht in Deutschland.
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#1 In Deutschland dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen durchgeführt werden

Trotz immer lauter werdenden Stimmen in der Gesellschaft, § 218 StGB abzuschaffen, bleibt der Paragraph, der Abtreibungen in Deutschland regelt, bis heute bestehen. Laut § 218 StGB kann es beim Verstoß für die durchführende Person (z. B. Ärzt:innen) zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe kommen. wenn die Schwangere selbst die Abtreibung vornimmt, kommt es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Nur wenn medizinische oder kriminologische Gründe für die Abtreibung vorliegen, ist sie nicht rechtswidrig. Viele Frauen gehen jedoch regelmäßig auf die Straße und engagieren sich online gegen den Paragraphen, da sie ihn als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht verstehen.

Die meisten Abtreibungen haben in Deutschland keine medizinischen oder kriminologischen Hintergründe.
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#2 Wenige Abtreibungen haben medizinische oder kriminologische Ursachen

Rund vier Prozent der Abtreibungen haben eine sogenannte medizinische oder kriminologische Indikation. Das bedeutet, dass die Gesundheit der Mutter durch die Austragung des Babys gefährdet ist oder sie z. B. Opfer sexuellen Missbrauchs wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass Abtreibungen, die aus anderen Beweggründen vorgenommen wurden, unberechtigt sind.

Schwangere Frauen, die ein Abtreibung in Erwägung ziehen, müssen sich dazu beraten lassen.
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#3 Wer eine Abtreibung in Erwägung zieht, muss eine Beratung machen

Will eine Frau ohne medizinische oder kriminologische Indikation abtreiben, muss sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnehmen. Diese wird von Ärzt:innen, Kommunen oder Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder Pro Familia angeboten. Der Arzt oder die Ärztin, die die Beratung durchgeführt hat, darf nicht die Abtreibung vornehmen. Übrigens: Fast 50 % aller Frauen, die ungewollt schwanger werden, haben verhütet.

Nachdem sich eine Frau über den Schwangerschaftsabbruch beraten ließ, muss sie mindestens drei Tage Bedenkzeit haben.
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#4 Nach der Beratung muss man drei Tage warten

Erst am vierten Tag nach der sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung darf die Abtreibung vorgenommen werden. Dies soll der Frau Bedenkzeit und die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu ändern. Für viele Frauen sind diese Tage des Wartens aber auch eine psychische Qual, da sie den Schwangerschaftsabbruch so schnell wie möglich hinter sich bringen wollen. Die Entscheidung zur Abtreibung wird nicht leichtfertig getroffen, doch viele Frauen möchten sie auch nicht zu lange herauszögern.

Frauen und Paare müssen die Kosten für eine Abtreibung selbst tragen.
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#5 Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht

Treibt eine Frau ohne medizinischen oder kriminologischen Grund ab, muss sie die Kosten selbst tragen. Je nach Praxis, Methode und Versicherung muss sie Kosten von 200 bis 570 Euro tragen. Die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung der Abtreibung werden von den gesetzlichen Kassen übernommen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten hingegen nicht. Frauen mit geringem Einkommen können bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Laut deutschen Gesetz ist eine Abtreibung bis zur 14. SSW straffrei.
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#6 Bis zur 14. Schwangerschaftswoche ist die Abtreibung straffrei

Seit der Befruchtung dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Das entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode. Einige Praxen nehmen den Eingriff allerdings nur bis zu zehn oder zwölf Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung vor. Medikamentöse Abtreibungen sind generell nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche – also der siebten Woche nach der Befruchtung – möglich.

In Deutschland werden die meisten Abtreibung mittels Absaugung durchgeführt.
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#7 Die häufigste Methode ist die Absaugung

Etwa 70 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche werden mittels Absaugung vorgenommen. Das ist die schonendste instrumentelle Methode. Dabei wird eine dünne Kanüle in die Gebärmutter eingeführt und mit ihr das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Das Ganze dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann krampfartige Schmerzen – ähnlich den Regelschmerzen – verursachen. Knapp 23 Prozent der Frauen treiben medikamentös ab, zum Beispiel mit einer Kombination aus dem Medikament Mifepriston und Prostaglandin Misoprostol. In der Schweiz liegt diese Rate vergleichsweise bei um die 72%. Warum ist sie in Deutschland so gering? Das hängt vor allem mit der verlängerten Wartezeit bis zum Abbruch durch das Beratungsgespräch zusammen. Die Pille danach ist übrigens kein Abtreibungsmedikament.

Eine Abtreibung läuft in den meisten Fällen ohne Komplikationen ab.
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#8 Abtreibungen sind ungefährlicher als Schwangerschaften

Nur in etwa 0,5 bis 1 Prozent der Fälle kommt es zu Komplikationen bei der Abtreibung. Zum Vergleich: Während der Schwangerschaft erleben rund zehn Prozent der 20- bis 29-jährigen Frauen Komplikationen. Daher gibt es wenig Anlass, sich aus gesundheitlichen Gründen vor einer Abtreibung zu fürchten. Solltest du schon eine Abtreibung gehabt haben, solltest du deiner Frauenärztin davon erzählen.

Jährlich kommt es in Deutschland zu rund 100.000 Abtreibungen.
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#9 Etwa 100.000 Abtreibungen werden in Deutschland jährlich durchgeführt

2021 wurden in Deutschland 94.600 (gemeldete) Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das sind 5,4 % weniger als im Vorjahr. Knapp 70 % der Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, die vorhergehende Beratung anonym durchzuführen. Das letzte Wort hat übrigens die Schwangere: Egal, was Ärztin, Arzt oder Partner sagt, sie entscheidet.

Zum Zeitpunkt der Abtreibung hat der Embryo noch kein Schmerzempfinden.
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#10 Der Embryo spürt von der Abtreibung nichts

97 Prozent der Abtreibungen werden durchgeführt, bevor der Embryo Schmerzempfinden und Bewusstsein entwickelt hat. Schmerzen kann ein Embryo erst ab der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche wahrnehmen. Wer also befürchtet, mit der Abtreibung einem Lebewesen Schmerzen zuzufügen, kann beruhigt sein: Der Embryo empfindet in diesem Stadium noch nichts.

Der Glaube, alle Frauen würden eine Abtreibung bereuen, stimmt nicht.
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#11 Das Post-Abtreibungssyndrom gibt es nicht

Dass Frauen ihre Abtreibung prinzipiell ein Leben lang bereuen oder gar nach dem Eingriff sogar in eine regelrechte Depression verfallen, ist ein Mythos. Das Post-Abtreibungssyndrom wird von keinem seriösen Forschungsinstitut als Krankheit anerkannt. Zuletzt kam eine dreijährige Studie der University of California zu dem Ergebnis, dass 95 Prozent der Frauen ihre Entscheidung nicht bereuen – weder kurz nach der Abtreibung, noch Jahre später. Natürlich variiert das Empfinden dabei von Frau zu Frau!