Für welche Schönheitsoperationen kommt die Krankenkasse auf?

Kosmetische Korrekturen können heutzutage vorgenommen werden, sind aber kostenintensiv. Wann kommt die Krankenkasse für plastische Operationen auf?

Für welche Schönheitsoperationen zahlt die Krankenkasse?
Quelle: IMAGO / Westend61

Viele Menschen vergleichen sich mit anderen, was zu einer zunehmenden Unsicherheit im Auftreten führt. "Meine Brüste sind nicht so schön wie die von...", "Wieso sind meine Lippen so schmal und meine Nase zu groß?" - Gedanken wie diese hatten wir sicher alle schon. Doch wusstet ihr, dass manche dieser Zweifel in Form von Schönheits-Operationen beseitigt werden können, und dass einige davon gar von der Krankenkasse übernommen werden?

In vielen Fällen kommt die Krankenkasse für Schönheitsoperationen auf - so auch für eine Brust-OP, wenn die Brüste für Rückenschmerzen verantwortlich sind. Hierbei übernimmt die Krankenkasse aus gesundheitlichen Gründen eine Brustverkleinerung. Es ist jedoch nicht garantiert, dass jede Versicherung die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellt. So kann beispielsweise auch lediglich Krankengymnastik für den strapazierten Körper genehmigt werden.

Ähnlich verhält es sich mit einer Kostenübernahme nach einer Krebserkrankung, um die Brüste wiederherzustellen. Für diese Behandlung wird häufig ein psychologisches Gutachten benötigt, sodass der seelische Krankheitszustand des Patienten festgestellt werden kann. 

Welche weiteren OPs die Krankenkasse übernimmt und welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen, erfährst du auf den folgenden Seiten!

Während die Krankenkasse für eine ästhetische Nasenkorrektur nicht aufkommt, verhält es sich bei einer funktionellen Störung anders
Quelle: IMAGO / Panthermedia

Während die Krankenkasse für eine ästhetische Nasenkorrektur nicht aufkommt, verhält es sich bei einer funktionellen Störung anders. Sollte der Patient aus medizinischer Sicht eine Fehlstellung der Nasenscheidewand haben, welche das Atmen erschwert und den Geruchssinn blockiert, dann werden diese Korrekturen von der Krankenkasse übernommen. Ähnlich verhält es sich mit wiederkehrenden Infektionen in der Nase.

Bei einer krankhaften Ansammlung von Fettzellen an einer bestimmten Körperstelle empfehlen Ärzte eine Fettabsaugung
Quelle: IMAGO / Addictive Stock

Bei einer krankhaften Ansammlung von Fettzellen an einer bestimmten Körperstelle - auch Lipödem genannt - empfehlen Ärzte eine Fettabsaugung, ein erforderlicher Korrektureingriff. Denn die Fettverteilungsstörung sorgt dafür, dass die Hände, Füße und Körpermitte schlank bleiben, während die Beine und Arme zunehmend voluminöser werden. Da es sich hierbei um eine Krankheit handelt, können auch Sport und eine Ernährungsumstellung keine Besserung bringen. Um den Betroffenen wieder mehr Lebensqualität zu geben, wird dieser Eingriff teilweise von den Krankenkasse übernommen.

Wenn das Sichtfeld eingeschränkt ist, kann eine Lidkorrektur übernommen werden
Quelle: IMAGO / mm images/Fickinger

Die Augen sind der Spiegel unserer Seele. Was passiert also, wenn unser Sichtfeld aufgrund überschüssiger Haut an den Oberlidern eingeschränkt wird, durch sogenannte Hängelider? In diesem Fall ist ein chirurgischer Eingriff in Form einer kosmetischen Lidkorrektur angebracht - und wird von der Versicherung übernommen. Der Eingriff birgt kaum Risiken und wird in örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt.

Abstehende Ohren können bis zum 12. Lebensjahr übernommen werden
Quelle: IMAGO / Panthermedia

Abstehende Ohren können zu einer Beeinträchtigung im Kindesalter führen, da die Hänseleien anderer Kinder das eigene Selbstwertgefühl schwächen. Obwohl diese sogenannten 'Segelohren' nicht das Hörvermögen beeinträchtigen, werden diese mithilfe einer ästhetisch-plastischen Operation bis ca. zum 12. Lebensjahr angelegt, um psychologische Probleme infolge der Hänseleien zu präventieren. Eine gute Sache! 

Eine Hautstraffung ist dann erforderlich, wenn die Haut sich nach einer Gewichtsabnahme oder einer Schwangerschaft nicht mehr von alleine zurückbildet
Quelle: IMAGO / Westend61

In vielen Fällen ist eine Hautstraffung erforderlich, insbesondere dann, wenn die Haut sich nach einer Gewichtsabnahme oder einer Schwangerschaft nicht mehr von alleine zurückbildet. Die schlaffen Hautfalten können zu Entzündungen führen, was sich wiederum auf den seelischen Zustand des Betroffenen niederschlägt. Dennoch selektiert die Krankenkasse und kommt nicht immer für die Kosten auf.